Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Online-Verkaufsplattform „Landwirt-direkt“ durch den Landwirt

Die Landwirt-direkt GmbH (die Plattformbetreiberin) betreibt einen Online-Vermittlungsdienst über ihre Internetplattform https://www.landwirt-direkt.de zum Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte. Teilnehmen können Landwirte und in Form einer juristischen Person geführte landwirtschaftliche Betriebe (nachfolgend nur Landwirt oder Landwirte genannt). Landwirte können auf der zur Verfügung gestellten Plattform von Verbrauchern unter Verwendung verschiedener vorgegebener Suchkriterien gefunden werden. Auf den gefunden Seiten haben Landwirte, in dem zur Verfügung gestellten technischen Rahmen die Möglichkeit, dem Verbraucher in Deutschland ihre eigenen Produkte zum unmittelbaren Kauf anzubieten. Die rechtmäßige Nutzung der zur Verfügung gestellten Plattform setzt voraus, dass der Landwirt die folgenden Nutzungsbedingungen als alleinige verbindliche vertragliche Regelungen zwischen sich und der Landwirt-direkt GmbH anerkennt. Die Plattformbetreiberin akzeptiert keine abweichenden oder widersprechenden AGB, es sei denn etwas anderes ist für eine einzelne Regelung oder für andere AGB insgesamt ausdrücklich und in Textform vereinbart worden.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1)
Die Plattformbetreiberin stellt dem Landwirt einen virtuellen Marktplatz zur persönlichen Nutzung zur Verfügung, über den ein Landwirt mit Hof in Deutschland regionale Lebensmittel direkt vom Erzeuger an den Endverbraucher in Deutschland verkaufen kann. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nicht zulässig. Auch das Anbieten von Nebenwaren und -dienstleistungen über den virtuellen Marktplatz ist nicht zulässig. Nebenwaren und -dienstleistungen sind Waren und Dienstleistungen, die dem Verbraucher unmittelbar vor Abschluss der Transaktion, zusätzlich und ergänzend zu den vom Landwirt über den virtuellen Marktplatz angebotenen regionalen Lebensmitteln angeboten werden, die für ihre Funktion typischerweise von dem Lebensmittel abhängen und sich direkt auf diese beziehen. Nicht unzulässig sind Waren oder Dienstleistungen, die, ohne ergänzender Natur zu sein, bloß zusätzlich zum jeweiligen Lebensmittel verkauft werden.
(2)
Die Plattformbetreiberin stellt ausschließlich die für den Onlinehandel notwendigen technischen Möglichkeiten und ein Speichervolumen von bis zu 200 MB zur Verfügung.
(3)
Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung mehrerer virtueller Marktplätze. Das Nutzungsrecht ist auf einen virtuellen Marktplatz beschränkt.
(4)
Der Landwirt ist nicht berechtigt, den Marktplatz durch Dritte betreiben zu lassen, im Auftrag Dritter zu betreiben oder Dritten zu überlassen.
(5)
Dem Landwirt werden von die Plattformbetreiberin keine festen Absatzmöglichkeiten, keine bestimmte Anzahl an anbietenden Landwirten oder Kunden und auch kein festes Maß an Erzeugervielfalt zugesichert.
(6)
Die Verfügbarkeit der Plattform kann wie bei jeglicher Hard- und Software nicht zu 100% geleistet werden.
(7)
Diese Nutzungsbedingungen regeln neben den gesetzlichen Vorgaben abschließend die Rechte und Pflichten die Plattformbetreiberin und des den virtuellen Marktplatz nutzenden Landwirts.

§ 2 Registrierung

(1)
Die Zuteilung eines Landwirtkontos und eines virtuellen Marktplatzes bedarf der Registrierung durch den interessierten Landwirt über die Plattform die Plattformbetreiberin. Dazu bedarf es der Anmeldung mit Vor- und Zunahme und der Angabe einer E-Mail-Adresse, an die dann eine durch die Plattformbetreiberin zur Verifizierung eine E-Mail geschickt wird, die der Bestätigung bedarf.
(2)
Auf einer sich öffnenden Unterseite bedarf es dann weiterer Angaben und der aktiven Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen.
(3)
Im Anschluss daran wird der Landwirt freigeschaltet und erhält eine E-Mail mit einem Link zur Erstellung eines Passworts. Die Registrierung ist sodann abgeschlossen, und der Landwirt hat die Möglichkeit sein Landwirtkonto auf der Plattform zu nutzen.

§ 3 Technische Beschreibungen und Möglichkeiten der Bauernhof-Shop-Seiten auf der Plattform

(1)
Der dem Landwirt auf dem virtuellen Marktplatz zur Verfügung gestellte Teil besteht hauptsächlich aus drei Bereichen: Kopfbereich, Produktliste und Warenkorb-Bereich.
  • a) Im Kopfbereich stehen generelle Informationen über den Landwirt-Betrieb. Dazu gehören sowohl der Name des Betriebs, die Betreiber, die Adresse als auch die durchschnittliche Kundenbewertung.
  • b) In der Produktliste werden alle zum Verkauf stehenden Produkte aufgelistet. Zu jedem Produkt gehört der Name, die Menge und Mengeneinheit, ein beschreibender Untertitel, der Preis und eventuelle Angaben zur Verfügbarkeit bzw. zum Lagerbestand, Liefermöglichkeit, Bio-Siegel oder Tagesrestriktionen. Bei einem Klick auf die Detailansicht ist außerdem ein weiterer Informationstext über das Produkt zu sehen.
  • c) Im Warenkorb-Bereich sind die zum Einkauf markierten Produkten zu sehen, einschließlich ihrer Namen, Preise und Anzahl. Außerdem im Warenkorb zu finden ist die Kostenauflistung, eventuell ein Wechselschalter für die Bestellvariante zwischen Abholung und Lieferung, die Auswahl für den Abhol- bzw. Liefertermin und zusätzliche Informationen wie eventuelle Liefergebühren, Mindestbestellwerte oder Liefergebühr-Befreiungen.
(2)
Zusätzlich zu der Auflistung der Produkte sind durch Auswahl von Tabs zwei alternative Ansichten verfügbar. In der Karten-Ansicht verschwinden die Produkte und der Standort des Landwirt-Betriebs wird auf einer interaktiven Karte angezeigt. In der Bewertungen-Ansicht sind neben der Gesamtbewertung alle eingereichten Bewertungen von Kunden zu sehen.
(3)
Außerhalb der Shop-Seite ist eine weitere Repräsentation des Landwirt-Betriebs die Bauernhof-Kacheln. Diese tauchen in Listen mit anderen Landwirt-Betrieben auf und leiten auf die jeweilige Shop-Seite weiter. Diese Kacheln können in verschiedenen Kontexten in unterschiedlichen Listen angezeigt werden: Beispielsweise auf der Startseite als besonders hervorgehobene Landwirt-Betriebe oder nach Adresssuchen als Landwirt-Betriebe in einem bestimmten Gebiet. Jede Bauernhof-Kachel beinhaltet dabei den Namen des Betriebs, die Namen der Betreiber, ein repräsentatives Foto, die meist vorkommenden Produktarten im Shop, die durchschnittliche Kundenbewertung, Besonderheiten des Shops wie Liefermöglichkeit oder Bio-Siegel, den frühestmöglichen Liefer- bzw. Abholdatum und zusätzlich je nach Kontext die Stadt oder die Entfernung zum Kunden.
(4)
Desweiteren gibt es funktionelle Elemente zu den Produktnamen, den Bestellvarianten, den Abholeinstellungen, den Liefereinstellungen, den Bewertungen, dem Bauernhof-Bild,
  • a) Der Produktname ist grundsätzlich frei wählbar und kann positiv-beschreibende Elemente beinhalten, sollte jedoch das Produkt in seiner Art benennen, da die Produktart für den Kunden nur an dieser Stelle sichtbar ist. Die Mengeneinheit kann man aus einer gegebenen Liste aussuchen, die Quantität ist frei wählbar. Es kann eingestellt werden, ob ein Produkt per Bestellung, per Abholung oder auf beiden Wegen bestellt werden kann. Mindestens eine Bestellvariante muss ausgewählt sein. Dem Produkt kann ein Informationstext in einfacher Formatierung beigefügt werden. Für jedes Produkt muss genau eine Produktkategorie aus einer gegebenen Liste ausgewählt werden (wie ‘Äpfel’ oder ‘Rind’), damit die Produkte bzw. die Shop-Seite bei Suchanfragen und Filtern nach Produktarten entsprechend eingeordnet werden können. Zusätzlich ist es optional möglich dem Produkt beliebig viele Sonderkategorien zuzuweisen (beispielsweise “Fairtrade” oder Bio-Eigenschaften). Der Lagerzustand und damit die Verfügbarkeit des Produktes lässt sich in drei Stufen einstellen: Vorrätig, Ausverkauft und Limitiert Vorrätig. Vorrätig bedeutet, dass die Kunden dieses Produkt beliebig oft in ihren Warenkorb laden und kaufen können. Ist Ausverkauft ausgewählt, wird das Produkt nur noch ausgegraut und mit Warnhinweis in der Liste der Produkte angezeigt und ist für den Kunden nicht mehr kaufbar. Bei Limitiert Vorrätig kann man zusätzlich eine Bestandsmenge für das Produkt bestimmen, welche nach jedem Kauf dieses Produktes entsprechend nach unten korrigiert wird. Bei einer Bestandsmenge unter 11 wird dies dem Kunden als Warnhinweis angezeigt, bei 0 zählt das Produkt als Ausverkauft und ist nicht mehr kaufbar. Außerdem kann optional eingeschränkt werden, an welchen Wochentagen das Produkt bestellt werden kann.
  • b) Die Bestellvarianten teilen sich in Lieferung und Abholung ein. Bei Abholung holt der Kunde selbst die Ware vom Landwirt-Betrieb ab, bei Lieferung verpflichtet sich der Landwirt die Ware an den Kunden auszuliefern. Die Bestellvarianten können einzeln aktiviert und deaktiviert werden und es müssen separate Einstellungen je Bestellvariante unternommen werden. Mindestens eine Variante muss eingestellt und aktiviert sein. Zusätzlich kann man bei allen Produkten individuell einstellen, ob sie per Lieferung oder Abholung bestellt werden können, jedoch nur, wenn im Shop die jeweilige Bestellvariante eingestellt und aktiviert ist.
  • c) Die Abholzeiten, also die Zeiten, für die der Kunde eine Bestellung per Abholung tätigen kann, werden in Einzelstunden-Zeitslots zu jeweils vollen Stunden festgelegt (Beispiel: 10:00 Uhr - 11:00 Uhr, 11:00 Uhr - 12:00 Uhr, 12:00 Uhr - 13:00 Uhr, usw.). Die Stunden-Zeitslots können für jeden Wochentag separat und individuell bestimmt werden. Der Kunde wählt bei der Bestellung ein Einzelstunden-Zeitslot als Abholtermin aus. Nach einer abgeschickten Bestellung muss der Landwirt die bestellten Waren für die Länge der ausgewählten Stunde für eine Abholung durch den Kunden bereithalten. Alternativ zur Einzelstunden-Zeitslots können stattdessen mehrstündige Zeitslots eingestellt werden, ebenfalls jeweils zur vollen Stunde (Beispiel: 10:00 Uhr - 13:00 Uhr, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr). In diesem Fall erklärt sich der Landwirt bereit, für die volle Länge des gewählten Zeitslots die bestellten Waren für eine Abholung bereitzuhalten. Optional kann ein Mindestbestellwert in Euro bestimmt werden. Ist so ein Wert eingestellt, kann der Kunde erst dann eine Bestellung tätigen, wenn im Warenkorb die entsprechende Summe erreicht ist. Eine Bereitstellungszeit, also die Zeit, die der Landwirt nach Eingang einer Bestellung mindestens benötigt, um die Waren zur Abholung bereitzustellen, kann in drei Stufen (30 Minuten, Eine Stunde, Zwei Stunden) eingestellt werden, während Sofort Abholbereit bedeutet, dass keine Bereitstellungszeit benötigt wird. Ist so eine Zeit ausgewählt, kann der Kunde, je nachdem welche Zeitslots eingestellt wurden, als Abholtermin frühestens den ersten Zeitslot nach Ablauf der Bereitstellungszeit auswählen. Beispiel: Sind als Einzelstunden-Zeitslots 11:00 Uhr - 12:00 Uhr, 12:00 Uhr - 13:00 Uhr und 13:00 Uhr - 14:00 Uhr eingestellt, als Bereitstellungszeit Eine Stunde ausgewählt und der Kunde will um 10:30 Uhr eine Bestellung tätigen, wäre der früheste Abholtermin, der ihm zur Auswahl angeboten wird,12:00 Uhr - 13:00 Uhr. Dies würde dem Landwirt wie gewünscht mindestens eine Stunde Vorbereitungszeit geben, um die Waren vorzubereiten.
  • d) Die Einstellungen für die Bestellvariante Lieferung sind separat vorzunehmen und können sich von den Abholeinstellungen unterscheiden. Ähnlich wie bei den Abholzeiten (siehe Abholeinstellungen) gibt es auch bei den Lieferzeiten die Option, die Auswahlmöglichkeiten für den Liefertermin entweder in Einzelstunden-Zeitslots oder in mehrstündigen Zeitslots anzubieten. Wird das mehrstündige Prinzip benutzt, kann der Landwirt die Waren dem Kunden frei innerhalb der vom Kunden gewählten Stunden ausliefern. Wird das Einzelstunden-Prinzip benutzt, verpflichtet sich der Landwirt die Waren genau innerhalb der vom Kunden gewählten Einzelstunde auszuliefern. Auch für die Lieferung kann optional eine Mindestbestellmenge in Euro eingestellt werden, die im Warenkorb erfüllt werden muss, damit der Kunde eine Bestellung tätigen kann. Darüber hinaus kann optional eine Liefergebühr bestimmt werden, die als weiterer Kostenpunkt in den Warenkorb bzw. in die Rechnung fest mit eingenommen wird. Zusätzlich kann optional eine Liefergebühr-Befreiung in Euro bestimmt werden, die bewirkt, dass bei Erreichen der eingestellten Summe die fixe Liefergebühr für den Kunden wegfällt. Bei der Bestellvariante Lieferung ist darüber hinaus ein Liefergebiet zu bestimmen. Dies geschieht durch die Einstellung eines Lieferradius in km um den Standort des Landwirt-Betriebes herum. Dadurch ergibt sich ein kreisförmiges Liefergebiet mit dem Landwirt-Betrieb als Mittelpunkt. Alle angeschnittenen Straßen innerhalb des Radius werden ebenfalls zum Liefergebiet gezählt, auch wenn sie nicht komplett im Radius liegen. Eine Lieferzeit, also die Zeit, die der Landwirt nach Eingang einer Bestellung mindestens benötigt, um die Waren zur beim Kunden auszuliefern, kann in drei Stufen (30 Minuten, Eine Stunde, Zwei Stunden) eingestellt werden. Ist so eine Zeit ausgewählt, kann der Kunde, je nachdem welche Zeitslots eingestellt wurden, als Liefertermin frühestens den ersten Zeitslot nach Ablauf der Lieferzeit auswählen. Beispiel: Sind als Einzelstunden-Zeitslots 11:00 Uhr - 12:00 Uhr, 12:00 Uhr - 13:00 Uhr und 13:00 Uhr - 14:00 Uhr eingestellt, als Lieferzeit Eine Stunde ausgewählt und der Kunde will um 10:30 Uhr eine Bestellung tätigen, wäre der früheste Liefertermin, der ihm zur Auswahl angeboten wird,12:00 Uhr - 13:00 Uhr. Dies würde dem Landwirt wie gewünscht mindestens eine Stunde Lieferzeit geben, um die Waren vorzubereiten und beim Kunden auszuliefern. Neben den drei Grund-Stufen gibt es zusätzlich die Option Am nächsten Tag. Bei dieser Einstellung kann der Kunde eine Bestellung frühestens für den nächsten Kalendertag tätigen und auch dann nur, wenn die Bestellung bis 18:00 Uhr erfolgt. So sind Bestellungen, die nach 18:00 Uhr eingehen, frühestens für den übernächsten Tag möglich.
  • e) Kunden haben die Möglichkeit Landwirt-Betriebe bzw. ihre Shop-Seiten zu bewerten. Dabei bekommen die Kunden, die einen Kauf getätigt haben, für eine begrenze Zeit die Möglichkeit verschiedene Aspekte innerhalb eines Sterne-Systems zu benoten und einen Kommentar zu verfassen. Diese werden auf der Shop-Seite im Bewertungen-Bereich angezeigt. Die durchschnittliche Bewertung ist außerdem auf der Shop-Seite im Kopfbereich und außerhalb der Shop-Seite in Auflistungen von Landwirt-Betrieben in der Bauernhof-Kachel zu finden.
  • f) Für die Anzeige in der Bauernhof-Kachel in Auflistungen mit anderen Landwirt-Betrieben kann ein Foto eingestellt werden. Das Foto sollte den Landwirt-Betrieb repräsentieren und im Idealfall die Betreiber und/oder den Bauernhof zeigen. Das Foto wird ausschließlich in der Bauernhof-Kachel verwendet, in der Shop-Seite selbst kommt sie nicht vor.
5 Zudem ist ein Landwirt-Kontrollzentrum für die freigegebenen Einstellungen, Bestellungen, geschlossene Tage und verfügbare Produkte eingerichtet
  • a) Diverse Einstellungen seiner Shop-Seite kann der Landwirt im Kontrollzentrum selber vornehmen, andere Einstellungen wiederum können nur von Landwirt-direkt.de getätigt werden. Unter anderem die Aktivierung des Shops, die Einstellung der Produkte, die Gesamtheit aller Abholeinstellungen und Liefereinstellungen können ausschließlich von Landwirt-direkt.de vorgenommen werden.
  • b) In seinem Kontrollzentrum kann der Landwirt alle in seinem Shop getätigten Bestellungen zeitgleich ab dem Moment der Bestellung vorfinden. Die Bestellungen können in Listen angezeigt, nach Eingangsdatum oder Abhol- bzw. Lieferdatum sortiert und nach diversen Kriterien wie beispielsweise offenen oder abgeschlossenen Bestellungen gefiltert werden. Jede Bestellung kann darüber hinaus mit allen Detailinformationen wie dem Bestellcode, den Kundendaten oder in der Bestellung beinhalteten Waren einzeln genauer betrachtet werden.
  • c) Der Landwirt kann in seinem Kontrollzentrum jederzeit in einem Kalender ganze Tage auswählen, an denen Bestellungen jeglicher Art ausgeschaltet sind.
  • d) Der Landwirt kann in seinem Kontrollzentrum jederzeit die Verfügbarkeit der bereits eingestellten Produkte anpassen. Dabei kann er einzeln für jedes Produkt aus drei verschiedenen Lagerzuständen auswählen: Vorrätig, Ausverkauft und Limitiert Vorrätig. Vorrätig bedeutet, dass die Kunden dieses Produkt beliebig oft in ihren Warenkorb laden und kaufen können. Ist Ausverkauft ausgewählt, wird das Produkt nur noch ausgegraut und mit Warnhinweis in der Liste der Produkte angezeigt und ist für den Kunden nicht mehr kaufbar. Wenn „limitiert vorrätig“ aktiviert wird, erscheint im Kontrollzentrum ein weiteres Feld, in dem der Landwirt eine Bestandsmenge für das Produkt eintragen kann. Mit jedem Verkauf des Produkts wird die hier eingegebene Zahl heruntergezählt. Bei einer Bestandsmenge unter 11 wird dies dem Kunden angezeigt, bei 0 zählt das Produkt als ausverkauft.

§ 4 Einbindung die Plattformbetreiberin in die Geschäfte des Landwirts

(1)
Verkäufe finden stets und ausschließlich unmittelbar zwischen dem Landwirt und einem Endverbraucher statt. In die Rechtshandlungen zum Abschluss und zur Erfüllung eines Kaufvertrages ist die Plattformbetreiberin nicht eingebunden. Sie ist nicht zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Landwirt und nicht zur Vertretung des Landwirts gegenüber Dritten berechtigt. Die Plattformbetreiberin haftet weder gegenüber dem Landwirt noch gegenüber dem Verbraucher für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Durchführung und Erfüllung der auf der zur Verfügung gestellten Plattform ermöglichten Verträge.
(2)
Im Kontrollzentrum des Landwirts finden sich in der Rubrik „Rechtstexte“ Muster eines Impressums, von AGB, einer Widerrufsbelehrung und einer Datenschutzerklärung. All diese muss der Landwirt selbst überarbeiten, d.h. ersetzen und ergänzen bzw. durch einen Rechtsanwalt ersetzen und ergänzen lassen, damit sie das vom Landwirt avisierte Kaufgeschäft sachlich richtig und rechtlich wirksam wiedergeben. Die Plattformbetreiberin übernimmt keinerlei Haftung für die sachliche Richtigkeit und Zulässigkeit der in den Mustertexten beschriebenen Abläufe und die rechtliche Zulässigkeit und Wirksamkeit der Regelungen der Mustertexte.
(3)
Die Plattformbetreiberin ist nicht zur Kontrolle der vom Landwirt veröffentlichten Online-Inhalte verpflichtet. Sie stellt lediglich die Plattform. Als Onlinehändler ist somit allein der Landwirt für sämtliche Inhalte seines Auftritts auf dem virtuellen Marktplatz sowie für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben zum Betrieb eines Online-Handels verantwortlich. Die gesetzlichen Pflichten die Plattformbetreiberin als Dienstleisterin für Online-Vermittlungsdienste bleiben jedoch unberührt.
(4)
Dem Landwirt werden keine festen Absatzmöglichkeiten oder Kundenzahlen zugesichert. Ebenso wenig wird eine bestimmte Zahl an Erzeugern oder ein festes Maß an Erzeugervielfalt zugesichert.

§ 5 Produkte, die eingestellt werden dürfen

(1)
Der Landwirt ist berechtigt, ausschließlich Produkte aus der eigenen landwirtschaftlichen Produktion auf dem virtuellen Marktplatz anzubieten. Das Einstellen von hinzugekauften Produkten ist unzulässig und berechtigt die Plattformbetreiberin, das Angebot zu löschen, den Landwirt abzumahnen und ihm anzuzeigen, dass sie den Landwirt im Wiederholungsfall von der Nutzung der Plattform durch eine außerordentliche Kündigung ausschließen kann.
(2)
Produkte aus der eigenen landwirtschaftlichen Produktion sind solche, die aus der eigenen Getreide-, Obst- oder Fleischproduktion stammen.
(3)
Der Landwirt sichern zu, dass die angebotenen Erzeugnisse nach Zustandekommen eines Kaufvertrages auf dieser Online-Plattform dem Endverbraucher übereignet werden können und der Landwirt auch berechtigt ist, die angebotenen Erzeugnisse auf www.landwirt-direkt.de zu veräußern sowie keine Rechte Dritter an den Erzeugnissen bestehen, die diese Veräußerung verhindern könnten.
(4)
Durch gesetzliche Regelungen, insbesondere Richtlinien, Verordnungen und Gesetze, oder durch Behörden verbotene Produkte dürfen nicht angeboten werden.

§ 6 Vertriebsgebiet

Die Plattformbetreiberin stellt den Marktplatz ausschließlich für den Betrieb des Online-Handels in Deutschland zur Verfügung. Beförderung oder Versand der angebotenen Waren beginnt und endet innerhalb Deutschlands.

§ 7 Nebenpflichten des Landwirts vor Nutzung des Marktplatzes

(1)
Spätestens 14 Tage bevor der Marktplatz vom Landwirt für den Onlinehandel genutzt werden darf, hat der Landwirt die Plattformbetreiberin unaufgefordert das Original einer papierschriftlichen Bescheinigung der zuständigen Finanzverwaltung über die Erfassung des Onlinehändlers als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG auszuhändigen.
(2)
Kommt der Landwirt dieser Pflicht zur fristgerechten unaufgeforderten Aushändigung und der nachfolgenden Aufforderung zur Abgabe der Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG binnen 7 Tagen nicht nach, oder nutzt der Landwirt seinen Marktplatz für den Onlinehandel, hat die Plattformbetreiberin das Recht zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages und zur Sperrung des Zugangs mit der Folge, dass der Landwirt keine Waren mehr auf dem Marktplatz vertreiben kann.
(3)
Die Plattformbetreiberin hat nach § 22f Absatz 1 UStG strenge Aufzeichnungspflichten zu beachten und zu jedem Landwirt folgende Angaben aufzuzeichnen:
  • vollständiger Name des Unternehmers
  • vollständige Anschrift
  • Steuernummer des Unternehmers (nach § 21 der Abgabenordnung)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers (falls vorhanden)
  • in Bezug auf die Bescheinigung nach Satz 2: Beginn- sowie Enddatum der Gültigkeitsdauer
  • persönliche Übergabe oder Versand
  • Ort des Beförderungs- oder Versandbeginns sowie der Bestimmungsort
  • Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes
(4)
Der Landwirt gewährt der Plattformbetreiberin deshalb Zugriff auf diese Angaben in dem für den Landwirt eingerichteten Konto.

§ 8 Angaben bei der Einstellung von Produkten in den eigenen Marktplatz

(1)
Der Landwirt hat für jeden Besucher der Plattform leicht erkennbar alle einem Onlinehändler obliegenden Informationspflichten bei Verbraucherverträgen zu erfüllen. Dazu gehören sowohl die Angaben nach einschlägigen EU-Verordnungen und EU-Richtlinien, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), als auch die produktspezifischen Angaben, insbesondere die lebensmittelrechtlich erforderlichen Angaben und die Vorgaben zur Preisangabe nach der Preisangabeverordnung. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für die Beachtung der gesetzlichen und/oder seiner ggf. bestehenden vertraglichen Vorgaben ist alleine der Landwirt verantwortlich. Die Haftung der Plattformbetreiberin ist hinsichtlich der Angaben bei der Registrierung und Einstellung von Produkten in den Marktplatz des Landwirts vollumfänglich ausgeschlossen.
(2)
Zur Unterstützung des Landwirts sind auf der Plattform im Kontrollzentrum Mustertexte hinterlegt die der Landwirt nur dann nutzen darf, wenn er sie überarbeitet und auf seine individuellen Verhältnisse anpasst. Sie dienen alleine als Richtschnur und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Es sind folgende Mustertexte: Muster-AGB, Muster-Impressum, Muster-Widerrufsbelehrung und Muster-Datenschutzerklärung.

§ 9 Besonderheiten beim Vertrieb von Lebensmitteln

(1)
Der Landwirt hat die Besonderheiten beim Verkauf von Lebensmitteln zu beachten und sich die dazu erforderliche Sachkunde anzueignen. Die Plattformbetreiberin ist nicht verpflichtet, dem Landwirt die erforderliche Sachkunde zu vermitteln.
(2)
Besonderheiten ergeben sich insbesondere aufgrund der Vorgaben
  • beim Widerrufsrecht (§ 312g Absatz 2 Nr. 2 und 3 BGB),
  • der Grundpreisangabe (§§ 1, 2, 4 PreisAngV ),
  • des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (§§ 1 - 16 LFGB ),
  • der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel,
  • der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel,
  • der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene,
  • der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen
  • Erzeugnissen
  • der deutschen Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV),
  • etc.
Dies nur als nicht abschließende unverbindliche Hinweise auf die Vielzahl der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Ein Rechtsrat ist damit nicht verbunden. EU-Verordnungen und -Richtlinien, sowie die Regelungen des nationalen Gesetzgebers sind ständigen Änderungen unterworfen. Der Landwirt ist verpflichtet, diese Entwicklungen zu verfolgen und rechtskonform umzusetzen.
(3)
Auf der Plattform sind dem Landwirt verschiedene Möglichkeiten gegeben, seine Produkte mit den erforderlichen Informationen bekanntzugeben. Diese Möglichkeiten sind abschließend. Sollten nach Ansicht des Landwirts weitere Angaben erforderlich sein oder gewünscht werden, hat er dies mit der Plattformbetreiberin abzustimmen, noch bevor, das Produkt über die Plattform angeboten wird.
(4)
Bei den Gewichtsangaben und der Angabe von Füllmengen in Fertigverpackungen hat sich der Landwirt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Im Übrigen dürfen die Gewichtsangaben und abgegebenen Mengen das vom Landwirt angegebene oder vom Verbraucher gewünschte Gewicht nicht unterschreiten.
(5)
Die Plattformbetreiberin empfiehlt dem Landwirt dringend vor und bei dem Vertrieb von Lebensmitteln Rechtsrat einzuholen.

§ 10 Abwicklung der Kaufgeschäfte mit dem Verbraucher

(1)
Für die Abwicklung der Kaufgeschäfte, insbesondere die Abholung, die Lieferung, die Zahlungsabwicklung und die Abwicklung von möglichen Retouren ist alleine der Landwirt nach den gesetzlichen Vorgaben im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr und nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verantwortlich.
(2)
Die Bereitstellung und/oder Lieferungen müssen vom Landwirt innerhalb der vom Landwirt im Kontrollzentrum berechneten Zeiten/Angaben bereitgestellt bzw. geliefert werden (insb. Tages-Restriktionen der einzelnen Produkte, Abhol- und/oder Lieferzeiten nach angegebenen Wochenplan und die Warenbereitstellungs- und/oder Lieferzeit).

§ 11 Gestaltung und Inhalt des Internetauftritts auf der Plattform

(1)
Durch die eingestellten Informationen und sonstigen Texte und Bilder dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. Zu denken ist dabei ganz besonders an Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Abbild, Marken-, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster-, Design-, Urheber- und Wettbewerbsrechte. Ob Rechte Dritter verletzt werden, hat der Landwirt vor dem Anbieten von Produkten auf der Plattform selbständig und bei Bedarf durch einen Rechtsanwalt zu klären. Darüber hinaus wird die Einsichtnahme in die vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geführten Register empfohlen.
(2)
Persönlichkeitsrechte und Bildrechte dürfen nicht verletzt werden. Der Landwirt ist nicht berechtigt, Fotos/Bilder von Personen auf der Plattform einzustellen es sei denn, es handelt sich um ein Foto/Bild seiner selbst.
(3))
Der Landwirt ist verpflichtet, nur eigene Fotos/Bilder zu verwenden, d.h. solche, die von ihm selbst erstellt wurden, oder solche, für die er zumindest für die Zeit der Verwendung auf der Plattform die Bildrechte erworben hat, und an denen keine Rechte Dritter geltend gemacht werden können. Desweiteren dürfen nur Fotos/Bilder des eigenen Hofs, des Landwirts selbst und der eigenen Produkte eingestellt werden. Beispielsweise dürfen Katalogfotos, künstlerische Darstellungen oder Fotos/Bilder, die sich im Internet finden, nicht verwendet werden. Fotos/Bilder von anderer Personen als dem Landwirt selbst dürfen nur nach Einwilligung aller Abgebildeten in dem von der Einwilligung gedeckten Rahmen (Umfang, Ort, Zeit, etc.) verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Für die Einholung einer papierschriftlichen Einwilligung ist alleine der Landwirt verantwortlich. Der Landwirt stellt die Plattformbetreiberin bereits mit Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen von allen Ansprüchen Dritter frei.
(4)
Sollen zum Verkauf stehende Produkte bildlich dargestellt werden, ist stets ein Bild zu verwenden, das dem angebotenen Produkt entspricht. Abweichungen vom Aussehen gelieferter Produkte, dürfen sich insbesondere weder nach Größe, Farbe oder Anzahl ergeben. Anderenfalls ist das Bild deutlich als Beispiel zu kennzeichnen. Sachen, die nicht zum Verkauf stehen, dürfen bei der bildlichen Darstellung nicht mit abgebildet werden es sei denn, der Landwirt macht dieses unmissverständlich mit deutlichem Bezug auf die nicht zum Verkauf stehende Sache deutlich.
(5)
Dem Landwirt ist es untersagt, insbesondere folgende Inhalte auf dem eigenen Marktplatz zu präsentieren: pornographische, obszöne, anstößige, nicht jugendfreie, diffamierende, beleidigende, gewaltdarstellende, rassistische, fremdenfeindliche oder geschichtsverleugnende Inhalte, rechtsverletzende Inhalte, rufschädigende Inhalte, unwahre, irreführende oder unerlaubte, betrügerische oder irreführende Handlungen, unterbreitende oder fördernde Inhalte, die Hard- und Software Dritter beschädigende Inhalte (etwa Viren, Computerwürmer, Trojaner etc.), sowie alle Inhalte, die in irgendeiner Art und Weise Rechte Dritter verletzen könnten oder Dritten Schaden zufügen können. Zuwiderhandlungen berechtigen die Plattformbetreiberin zur sofortigen Sperrung des virtuellen Marktplatzes und zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages.
(6)
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Landwirt den eigenen Marktplatz entgegen dem Vertragszweck oder entgegen den Regelungen den Vorgaben zur Gestaltung oder entgegen den Regelungen zum Inhalt des virtuellen Marktplatzes nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Landwirts Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche, außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen gegen den Landwirt zu ermöglichen.

§ 12 Folgen von Rechtsverletzungen durch den Landwirt

(1)
Wird die Verletzung von Rechten Dritter durch die Plattformbetreiberin befürchtet, durch eine Abmahnung Dritter geltend gemacht oder durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung vorläufig oder abschließend festgestellt, ist die Plattformbetreiberin jederzeit berechtigt, die beanstandeten Angebote vollständig von der Plattform zu entfernen oder den virtuellen Marktplatz des Landwirts zu sperren. Schadensersatzansprüche des Landwirts sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
(2)
Der Landwirt stellt die Plattformbetreiberin bereits jetzt von sämtlichen Ansprüchen frei, die von anderen Landwirten oder sonstigen Dritten gegenüber die Plattformbetreiberin geltend gemacht werden, insbesondere wegen Verletzung ihrer Rechte durch Angebote des Landwirts, der Gestaltung und sonstige Inhalte seines Internetauftritts oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Dienste der Plattformbetreiberin.
(3)
Der Landwirt übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Plattformbetreiberin einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe es sei denn, die Plattformbetreiberin hat die Voraussetzungen für die geltend gemachten Ansprüche herbeigeführt und zu vertreten.
(4)
Der Landwirt ist zudem verpflichtet, die Plattformbetreiberin auf erstes Verlangen unter von jeglicher Haftung freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang einem auf der Online-Plattform angestrebten oder getätigten Warenkauf ergibt.
(5)
Der Landwirt ist verpflichtet, die Plattformbetreiberin für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte spätestens am Tag nach Zugang einer solchen Inanspruchnahme, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für zur Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
(6)
Diese Freistellung erstreckt sich im Falle einer Unterlassungserklärung, eines Unterlassungstitels , eines behördlichen Verwaltungsaktes oder einer Ordnungsgeldandrohung auch auf zukünftig fällig werdende Zahlungspflichten, die sich im Kern auf vormals für den o.g. Internetauftritt abgegebene Unterlassungserklärungen oder rechtswirksame gerichtliche oder behördliche Entscheidungen stützten.

§ 13 Entfernen von Angeboten und Schadensersatz durch die Plattformbetreiberin

(1)
Die Plattformbetreiberin hat das Recht, Produktangebote, die gesetzlichen Vorgaben zuwiderlaufen könnten, von der Plattform zu entfernen oder den Zugang zum virtuellen Marktplatz zu sperren. Dazu reicht die begründete Vermutung einer Rechtsverletzung aus. Schadensersatzansprüche sind insofern ausgeschlossen.
(2)
Beschließt die Plattformbetreiberin, die Bereitstellung ihrer Plattform für einen bestimmten Landwirt in Bezug auf einzelne von diesem Landwirt angebotene Waren oder Dienstleistungen einzuschränken oder auszusetzen, so übermittelt sie dem betroffenen Landwirt vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Aussetzung oder Einschränkung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung.
(3)
Beschließt die Plattformbetreiberin, die Bereitstellung ihrer Plattform für einen bestimmten Landwirt vollständig zu beenden, so übermittelt sie dem betroffenen Landwirt mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung. Darüber hinaus gelten die Regelungen zur Kündigung des Vertrages.
(4)
Die Plattformbetreiberin haftet gegenüber Verbrauchern im Übrigen nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen des zwischen ihr und dem Landwirt geschlossenen Nutzungsvertrages beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten aus diesem Nutzungsvertrag ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Von dieser Regelung bleibt die Haftung des Landwirts für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Landwirts.

§ 14 Serviceleistungen des Landwirts

(1)
Die Plattformbetreiberin hat ein großes Interesse daran, dass die Angebote über die zur Verfügung gestellten Plattformen auf einem über dem Durchschnitt der Internetangebote liegenden Niveau abgewickelt werden. Dem Besucher der Plattform bzw. dem Kunden ist deshalb ein erstklassiger Service zu bieten, der Vertrauen schafft und aufrechterhält.
(2)
Versand- und Bearbeitungszeiten dürfen deshalb höchstens drei Werktage betragen. Die vertraglichen Pflichten gegenüber dem Besteller sind entsprechend der Vorgaben der eigenen AGB gesetzeskonform zu erfüllen. Anfragen Dritter per E-Mail sind nicht nur mit einer empfangsbestätigenden Rückmail, sondern spätestens am nächsten Tag zufriedenstellend zu beantworten. Das gilt gleichermaßen für Anfragen über andere Medien. Streitigkeiten mit Bestellern/Kunden sind möglichst außergerichtlich zu lösen.

§ 15 Zahlungsdienstleister

(1)
Sämtliche Zahlungen, d.h. solche zwischen dem Landwirt und seinen Kunden, als auch die Zahlungen zwischen der Plattformbetreiberin und dem Landwirt werden über einen Zahlungsdienstleister auf der Grundlage eigenständiger Verträge des Landwirts mit dem Zahlungsdienstleister abgewickelt.
(2)
Es ist deshalb erforderlich, dass der Landwirt während des Registrierungsprozesses bei der Plattformbetreiberin eine eigenständige vertragliche Beziehung mit dem Zahlungsdienstleister eingeht und auch einen Account beim Zahlungsdienstleister einrichtet. Die Einrichtung ist erforderlich, damit der Landwirt die Zahlungen seiner Kunden erhalten kann. Ohne die Einrichtung eines solchen Accounts kann kein Zugang zur Plattform der Plattformbetreiberin gewährt werden.
(3)
Der Landwirt erhält nach Durchführung des Registrierungsprozesses einen Link, über den der Landwirt seinen Account erstellen kann. Mit Erstellung des Accounts und nachdem der Landwirt auf „Zugang erlauben" geklickt hat, ist der Account ist der Landwirt dann automatisch auch mit dem Account der Plattformbetreiberin zwecks Abwicklung der Zahlungsvorgänge verknüpft.
(4)
Die Übersicht der Zahlungseingänge und Transaktionen kann der Landwirt in seinem eigenen Account im Live-Modus verfolgen, sich Berichte und Statistiken ziehen und erstellen.

§ 16 Kosten, Rechnungstellung und Zahlungspflicht

(1)
Der Landwirt trägt die Kosten des Zahlungsdienstleisters (Transaktionsgebühren) und zahlt der Plattformbetreiberin für jeden verkauften Artikel eine Provision in Höhe von 7 % des Netto-Umsatzes.
(2)
Der Landwirt meldet seine Umsätze bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den vorausgehenden Kalendermonat an die Plattformbetreiberin. Die Rechnungstellung an den Landwirt durch die Plattformbetreiberin erfolgt monatlich für den jeweils vorausgegangenen Kalendermonat.
(3)
Der jeweils in Rechnung gestellte Betrag ist fällig mit dem dritten auf das Rechnungsdatum folgenden Werktag. Der Rechnungsbetrag wird durch die Plattformbetreiberin über den Zahlungsdienstleister einbehalten und in Erfüllung der Zahlungspflicht des Landwirts mit schuldbefreiender Wirkung für den Landwirt der Plattformbetreiberin überwiesen.
(4)
Sollte der Zahlungsdienstleister der Plattformbetreiberin den Rechnungsbetrag nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, bleibt der Landwirt zur Zahlung verpflichtet. Die ausstehende Zahlung durch den Zahlungsdienstleister wird dem Landwirt durch die Plattformbetreiberin mit Zahlungsaufforderung und Fristsetzung von einer Woche angezeigt. Die Zahlungen sind unter Einhaltung der gesetzten Frist auf das von die Plattformbetreiberin angegebene Konto zu leisten.
(5)
Sollte die Zahlung ernsthaft verweigert worden sein, der zu zahlende Rechnungsbetrag dem Konto der Plattformbetreiberin trotz Mahnung in der darin gesetzten Frist nicht gutgeschrieben worden sein, gerät der Landwirt automatisch in Verzug. Er ist dann zusätzlich zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz und des weiteren Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Inkassokosten verpflichtet. Ihm bleibt jedoch in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 17 Datenschutz

(1)
Der Landwirt ist beginnend mit dem Besuch seines Marktplatzes für den Datenschutz der personenbezogenen Daten der seine Seiten nutzenden Internetnutzer (z. B. Namen, Geburtsdatum, Alter, E-Mail-Adressen, Versandadressen und Kontodaten von Käufern) selbst verantwortlich. Er ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche und damit zur Beachtung und für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der gesetzlichen Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet.
(2)
Daraus ergibt sich beispielsweise die Pflicht, eine eigene Datenschutzrichtlinie zu veröffentlichen, einzuhalten und diese den Besuchern des eigenen Marktplatzes stets mit einem Klick zugänglich zu halten. Wir empfehlen zur inhaltlichen Gestaltung der Datenschutzerklärung einen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
(3)
Die Plattformbetreiberin erhält Zugriff auf die vom Landwirt bei der gewerblichen Nutzung seines virtuellen Marktplatzes generierten personenbezogenen Daten der betroffenen Verbraucher und abweichenden Empfänger, sowie Zugriff auf die über den virtuellen Marktplatz generierten Geschäfte, insbesondere die angebotenen Waren, deren Preisen und Verfügbarkeit. Zu den personenbezogenen Daten gehören Name, Vorname, Wohnort, Straße, Hausnummer, Kontoverbindung und ggf. Kreditkartendaten, der Kunden des Landwirts. Der Zugriff wird alleine dazu gewährt, dass die Plattformbetreiberin mit dem vom Kunden gewählten Zahlungsdienstleister die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten austauschen kann. Zu den von der Plattformbetreiberin nutzbaren Geschäftsdaten gehören die Bezeichnung der Ware, deren Artikelnummer, deren Gewicht oder ihrer Füllmenge, deren Preis (auch Grundpreis) und die verkaufte Stückzahl. Der Plattformbetreiberin ist die Verarbeitung zudem zum Zwecke der Kontrolle der monatlichen Umsatzmeldungen der Landwirte und entsprechenden Rechnungstellung, sowie zur Unterstützung des Landwirts bei der Abwicklung seiner Kaufgeschäfte mit den Käufern gestattet.
(4)
Daten dürfen nur zu dem genannten Zweck verarbeitet werden. Deshalb darf z.B. die E-Mail-Adresse nur zur Abwicklung des Kaufgeschäfts, nicht jedoch für angehängte oder später zugesandte Werbung genutzt werden.
(5)
Macht ein Kunde als Betroffener von seinen Datenschutzrechten Gebrauch, so hat der verantwortliche Landwirt diesem Verlangen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Das gilt insbesondere für die Informationspflicht, das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht.
(6)
Sollten der Landwirt und die Plattformbetreiberin als gemeinsam datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle von Dritten in Anspruch genommen, insbesondere abgemahnt, verklagt oder mit einem Bußgeld belegt werden, und sollten der Plattformbetreiberin dadurch anderweitig Kosten entstehen, hat der Landwirt die Plattformbetreiberin für die im Zusammenhang mit der vom Landwirt erfolgten Verarbeitung von personenbezogenen Daten entstandenen Kosten zu entschädigen.

§ 18 Auftragsverarbeitung

Die Plattformbetreiberin ist Auftragsverarbeiterin des Landwirts hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Verbraucher/Betroffenen, die Waren beim Landwirt kaufen. Hierfür gelten die separaten Regelungen zur Auftragsverarbeitung zwischen die Plattformbetreiberin als Auftragsverarbeiterin und dem Landwirt als Verantwortlichem.

§ 19 Regelungen/AGB des Landwirts

Sämtliche vom Landwirt für dem eigenen Marktplatz bestimmten Regelungen und AGB, insbesondere auch datenschutzrechtliche Regelungen, dürfen den datenschutzrechtlichen und sonstigen Regelungen des Plattformbetreibers nicht zuwiderlaufen. Anderenfalls ist die Plattformbetreiberin berechtigt, den betroffenen Marktplatz des Landwirts auszusetzen oder einzuschränken, bis die Regelungen des Landwirts mit den Regelungen die Plattformbetreiberin konform gehen.

§ 20 Aussetzen und Einschränken des Marktplatzes durch die Plattformbetreiberin

(1)
Soweit nicht bereits an anderer Stelle dieser Nutzungsbedingungen geregelt, hat die Plattformbetreiberin das Recht, die Zurverfügungstellung des virtuellen Marktplatzes ganz auszusetzen oder teilweise einzuschränken, und den Zugriff auf den virtuellen Marktplatz des Landwirts entsprechend zu sperren, wenn der Landwirt in das Konzept, in die Technik oder in jegliche sonstige Elemente der Plattform und/oder des virtuellen Marktplatzes zu eigenen oder fremden Zwecken eingreift oder diese kopiert oder eingreifen oder kopieren lässt.
(2)
Die Entscheidung zur Aussetzung oder Beschränkung muss begründet und dem Landwirt auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Die Begründung muss dabei die konkreten Tastsachen oder Umstände, einschließlich des Inhalts der Mitteilungen Dritter, und die Angabe des Grundes beinhalten.
(3)
Im Falle einer Einschränkung oder Aussetzung bietet die Plattformbetreiberin dem Landwirt die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände im Rahmen einer internen Beschwerde an die Plattformbetreiberin zu klären. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung durch die Plattformbetreiberin aufgehoben, setzt sie den Landwirt umgehend wieder ein, wozu auch der Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem gehört, die durch die Nutzung der Plattform vor dem Wirksamwerden der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung generiert wurden.

§ 21 Beginn

Der Nutzungsvertrag zwischen die Plattformbetreiberin und dem Landwirt beginnt mit erfolgreicher Registrierung im Double-Opt-In-Verfahren. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

§ 22 Beendigung

(1)
Die Plattformbetreiberin und der Landwirt haben das Recht, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2)
Beschließt die Plattformbetreiberin, die Bereitstellung ihrer Plattform insgesamt oder für einen bestimmten Landwirt vollständig zu beenden, so übermittelt sie dem Landwirt mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung.
(3)
Die Frist gilt nicht, wenn die Plattformbetreiberin
  • gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste für einen bestimmten gewerblichen Landwirt erfordern und ihm dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
  • sein Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt;
  • nachweisen kann, dass der betroffene gewerbliche Landwirt wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste geführt hat.
(4)
In jeder Begründung gibt die Plattformbetreiberin die konkreten Tatsachen oder Umstände, einschließlich des Inhalts der Mitteilungen Dritter, die ihn zu seiner Entscheidung bewogen haben, und die für diese Entscheidung geltenden Gründe an, bei deren Vorliegen entschieden werden konnte, die Bereitstellung ihrer Plattform für den Landwirt vollständig oder teilweise auszusetzen oder zu beenden oder sie in irgendeiner anderen Art einzuschränken. Die Plattformbetreiberin ist nicht verpflichtet, eine Begründung abzugeben, wenn sie aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen darf, oder wenn er nachweisen kann, dass der betroffene gewerbliche Landwirt wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Online-Vermittlungsdienste geführt hat.
(5)
Im Falle einer Beendigung bietet die Plattformbetreiberin dem Landwirt die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände im Rahmen eines internen Beschwerdemanagementverfahrens zu klären. Wird die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung durch die Plattformbetreiberin aufgehoben, setzt sie den Landwirt umgehend wieder ein, wozu auch der Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten oder beidem gehört, die durch die Nutzung der Plattform vor dem Wirksamwerden der Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung generiert wurden.

§ 23 fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages

(1)
Die Plattformbetreiberin kann den Nutzungsvertrag außerordentlich ohne Einhaltung der vorstehenden Frist kündigen, wenn sie
  • gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Plattform für einen bestimmten Landwirt erfordern und ihm dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
  • ihr Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt;
  • nachweisen kann, dass der Landwirt wiederholt gegen die geltenden Nutzungsbedingungen verstoßen hat, obwohl dies von die Plattformbetreiberin zunächst unter angemessener Fristsetzung in Textform gerügt wurde, für den Wiederholungsfall eine außerordentliche Kündigung angedroht, und die gerügte wesentliche Verletzung der Nutzungsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist eingestellt wurde. Wesentlich sind die Nutzungsbedingungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung die Plattformbetreiberin regelmäßig vertraut, sodass dies zur vollständigen Beendigung der Zurverfügungstellung der Plattform geführt hat.
(2)
Die Plattformbetreiberin stellt dem betroffenen Landwirt unverzüglich eine Begründung für ihre Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.

§ 24 technischer und vertraglicher Zugang zu den vom Landwirt bereitgestellten oder generierten Informationen

(1)
Solange das Vertragsverhältnis nicht gekündigt ist, hat der Landwirt über sein Kontrollzentrum uneingeschränkten Zugriff auf die durch Ihn dort hinterlegten Daten, um sie einzusehen oder zu ändern, d.h. zu löschen oder zu ergänzen.
(2)
Wurde das Vertragsverhältnisses zwischen der Plattformbetreiberin und dem Landwirt beendet, besteht für den Landwirt keine weitere Möglichkeit, den Markplatz zu betreiben. Jedoch hat der Landwirt mit seinen Zugangsdaten weiterhin Zugriff auf die von ihm bereitgestellten oder generierten Daten.
(3)
Der Landwirt ist verpflichtet, die von ihm bereitgestellten und generierten Daten selbst und spätestens mit dem Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen. Das Recht auf Zugriff endet mit dem Ablauf gesetzlich vorgegebener Aufbewahrungsfristen.

§ 25 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1)
Die Plattformbetreiberin behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern. Alle Änderungen dieser Nutzungsbedingungen sind den betroffenen Landwirten auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb einer angesichts der jeweiligen Umstände angemessenen und verhältnismäßigen Frist, die jedoch mindestens 15 Tagen betragen sollte, mitzuteilen. Änderungen dürfen erst nach Ablauf einer im Hinblick auf Art und Umfang der geplanten Änderungen und deren Folgen für den betroffenen Landwirt angemessenen und verhältnismäßigen Frist umgesetzt werden. Diese Frist beträgt mindestens 15 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die Plattformbetreiberin die betroffenen Landwirte über die vorgeschlagenen Änderungen unterrichtet hat. Die Plattformbetreiberin muss längere Fristen einräumen, wenn dies erforderlich ist, um es den Landwirten zu ermöglichen, die aufgrund der Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen vorzunehmen.
(2)
Diese Frist gilt nicht, wenn und insoweit, als die Plattformbetreiberin aufgrund des Unionsrechts oder nationalen Rechts gesetzlich oder durch behördliche Anordnung verpflichtet ist, die Änderung in einer kürzeren Frist oder sofort umzusetzen.
(3)
Redaktionelle Veränderungen fallen nicht unter den Begriff der Änderung, soweit sie den Inhalt oder die Bedeutung der Nutzungsbedingungen nicht ändern.
(4)
Der betroffene Landwirt hat das Recht, den Nutzungsvertrag innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über eine Änderung zu kündigen. Stellt der Landwirt nach Erhalt der Mitteilung und vor Ablauf der Frist neue Waren oder Dienstleistungen in seine Plattform ein, ist das als eindeutige bestätigende Handlung zu betrachten, durch die auf die weitere Frist zur Kündigung verzichtet wird, außer in den Fällen, in denen die angemessene und verhältnismäßige Frist mehr als 15 Tage beträgt, weil der Landwirt aufgrund der Änderungen der Nutzungsbedingungen erhebliche technische Anpassungen an seinen Waren oder Dienstleistungen vornehmen muss. In diesen Fällen gilt das Einstellen neuer Waren und Dienstleistungen durch den Landwirt nicht automatisch als Verzicht auf die Frist.
(5)
Die Fristen zur Änderung der Nutzungsbedingungen und der anschließenden Kündigung gelten nicht, wenn die Plattformbetreiberin
  • aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen der Nutzungsbedingungen in einer Art und Weise vornehmen muss, die es ihm nicht gestatten, die vorstehend genannte Frist einzuhalten;
  • in Ausnahmefällen seine Nutzungsbedingungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern muss, um die sich selbst, Verbraucher oder gewerbliche Nutzer vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

§ 26 Beschwerdemanagement

(1)
Die Plattformbetreiberin hat ein internes System für die Bearbeitung von Beschwerden der Landwirte eingerichtet.
(2)
Informationen, die sich auf den Zugang zum Beschwerdemanagementsystem und dessen Funktionsweise beziehen, finden sich auf stets aktuellem Stand hier und im persönlichen Landwirt-Direkt-Konto .

§ 27 Mediation

(1)
Landwirt-direkt gibt hier und im persönlichen Landwirt-Direkt-Konto die Mediatoren an, mit denen sie bereit ist zusammenzuarbeiten, um dem jeweiligen Landwirt eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen Landwirt-direkt und dem Landwirt zu erzielen, die sich auf die Bereitstellung der betreffenden Plattform darunter auch auf Beschwerden beziehen, die nicht mit Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden können.
(2)
Landwirt-direkt trägt in jedem Einzelfall einen angemessenen Anteil an den Gesamtkosten der Mediation. Der angemessene Anteil an den Gesamtkosten wird ausgehend von einem Vorschlag des Mediators unter Berücksichtigung aller einschlägigen Elemente des jeweiligen Falls, insbesondere der Stichhaltigkeit der Forderungen der Streitparteien, des Verhaltens der Parteien sowie der Größe und der Finanzstärke der Parteien im Verhältnis zueinander, bestimmt.
(3)
Jeder Versuch, eine Einigung über die Streitbeilegung durch Mediation herbeizuführen, berührt nicht das Recht die Plattformbetreiberin und der Landwirte, zu jedem Zeitpunkt vor, während oder nach der Mediation Klage vor Gericht zu erheben.

§ 28 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1)
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
(2)
Für alle Klagen aus und /oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen sind die deutschen Gerichte am Sitz die Plattformbetreiberin ausschließliche zuständig, sofern dem keine zwingenden anderslautenden Zuständigkeits- und Verfahrensregeln entgegenstehen.
(3)
Unabhängig davon hat die Plattformbetreiberin das Recht, den Landwirt an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

§ 29 Inkrafttreten

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen treten am 16.08.2021 in Kraft und können hier heruntergeladen werden
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